Rechtsinfo
Die Verordnung (EU) Nr. 181/2011 (im Folgenden: die Verordnung) gilt ab dem 1. März 2013. In dieser Verordnung sind Mindestrechte für Fahrgäste festgelegt, die innerhalb der Europäischen Union mit dem Bus reisen.
Die Verordnung gilt im Prinzip für „Linienverkehrsdienste“ (mit anderen Worten Dienste, die in festgelegten Abständen auf einer bestimmten Verkehrsstrecke erbracht werden, wobei Fahrgäste an vorher festgelegten Haltestellen aufgenommen und abgesetzt werden) für nicht näher bestimmte Gruppen von Fahrgästen, bei denen der Abfahrts- oder der Ankunftsort des Fahrgastes im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats liegt.
Die folgenden Grundrechte gelten für alle Linienverkehrsdienste ungeachtet der planmäßigen Wegstrecke:
Ihre Fahrgastrechte im Buslinienverkehr unter 250 km:
V_049_Anlage_3_Zusammenfassung_LV_unter_250km_01
Zusammenfassung der Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr: