MASKENPFLICHT im ÖPNV ab 27.04.2020
Ab Montag, 27.04.2020 besteht bis auf weiteres nach einer Verordnung des Landes Baden-Württemberg MASKENPFLICHT u.a. bei Nutzung des ÖPNV.
Dadurch wird die Nutzung einer nicht-medizinischen Alltagsmaske bei Fahrten in unseren Bussen und an den Haltestellen zur Pflicht. Ausreichend sind auch ggf. ein Schal oder andere Kleidungsstücke die Mund und Nase bedecken.
Wir bitten um Beachtung. Danke und bleiben Sie gesund 🙂